Die Firmen-Rechtschutzversicherung versichert Ordnungswidrigkeiten oder Fahrlässigkeitsdelikte
- Umweltrisiko: Luft- Boden - Gewässerverunreinigung
- Produktrisiko: Waren und Dienstleistungen
- Betriebsrisiko: Betriebsgelände, -gebäude, Mitarbeiten
nie Vorsatz, es sei denn, Spezial-Rechtsschutz ist vorhanden.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Strafrechtschutz ist dafür konzepiert um den Angeklagten bei einem Vorsatzdelikt zu versichern.
Bei Vorsatz kann es sich um die folgenden Straftaten handeln:
- Bestechung, Bestechlichkeit §§229, 333 und 334 StGB
- Vorteilsgewährung, Vorteilsnahme
- Betrug, Kreditbetrug, Subventions- und Auftragsbetrug
- Untreue, Insolvenzdelikte, Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung und -verkürzung
Das persönliche Risiko:
- immense Kosten => Honorarvereinbarung
- Haft bis zu 5 Jahren oder Entzug der Gewerbeerlaubnis
Vorsicht: Strafrecht ist nicht über die Betriebshaftpflicht gedeckt und versichert!
Als Verbrechen gilt, wenn die Verurteilung zu mindestens einem Jahr Gefängnis führen wird.
Verbrechen im StGB: - Geldfälschung gewerbs- und bandenmäßig
- Fälschung von Zahlungskosten
- Meineid
- Vergewaltigung
- Totschlag
- Mord
- Schwere Körperverletzung
- Erpresserischer Menschenraub
- Raub
- Gewerbemßige Bandenhehlerei
- Brandstiftung
- Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat
- Rechtsbeugung
- Aussageerpressung
| Strafnebengesetz: - Betäubungsmittelgesetz
- Waffengesetz
- Aufenthaltsgesetz
- Asylverfahrensgesetz
- Außenwirtschaftsgesetz
- Kriegswaffenkontrollgesetz
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