Private Haftpflichtversicherung

für Singles, Familien, Eigenheimbesitzer und Tierhalter

Wussten Sie...

...dass fast jeder Dritte nicht im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung ist? Was wäre, wenn einer dieser Unversicherten ohne finanziellen Rückhalt Ihnen einen Schaden zufügt?
Eliminieren Sie dieses Risiko mit der "Forderungsausfalldeckung".

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Haftpflichtschäden im Überblick

83% aller gemeldeten Sachschäden sind mit unter 500 € zu regulieren, 16% kosten zwischen 500 € und 5.000 € und weniger als 1% sind noch teurer.
Unser Tipp: Leisten Sie sich deshalb einen Tarif ohne Selbstbehalt.

Wieso die Private Haftpflichtversicherung so wichtig ist.

Die Private Haftpflichtversicherung gilt als Basis und wichtigste Versicherung die Sie für sich als Einzelperson oder für die ganze Familie abschließen sollten. Richtig ausgewählt, bietet die Police umfassenden Schutz gegen die Risiken des Alltags.

Wenn man fremdes Eigentum beschädigt, ist man nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet, das weiß jedermann. Ein einfacher Sachschaden bleibt meistens überschaubar und ist nicht gleich existenzgefährdend. Ganz anders sieht Ihre Situation jedoch bei einem Personenschaden aus. Damit wird die Haftpflichtversicherung zur unerlässlichen Grundabsicherung.

Die Gefahren im Überblick

  • Personenschäden
  • Sachschaden
  • Vermögensschaden

Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen als FußgängerIn oder RadfahrerIn einen Verkehrsunfall und das Opfer muss deshalb lebenlang medizinisch betreut werden - Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, im schlimmsten Fall sogar Ihr Leben lang!

Aber sind immer alle Forderungen gerechtfertigt?

Diese Sorge sollten Sie Ihrem Anwalt überlassen oder Ihrer Haftpflichtversicherung. Bei unberechtigten Schadenersatzforderungen treten Sie am besten sämtliche Forderungen an Ihren Versicherer ab, der diese auf Legitimation prüft und ggf. kostenfrei für Sie abwehrt – notfalls sogar vor Gericht.

Worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Viele Versicherer versuchen über eine exorbitante oder sogar "unbegrenzte" Versicherungssumme Kunden zu locken, aber die wirklich benötigten Leistungen fehlen im Schadensfall. Wie immer steckt auch bei der Privaten Haftpflichtversicherung das Wichtigste im Detail. Was nützen Ihnen z.B. 15 Mio. € Versicherungssumme, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass eine einfache Gefälligkeit bei einem Freund kein versichertes Risiko ist und Sie auf den 1.000 € Schaden sitzen bleiben?

Die nachfolgenden Risiken/ Leistungen sollte eine gute Versicherungspolice abdecken:

 
  • 10 Mio. EURO Mindestversicherungssumme
  • Abwässersachschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Abhandenkommen/ Beschädigung geliehener oder gemieteter beweglicher Sachen,
  • Allmählichkeitsschäden
  • An- und Umbaumaßnahmen an selbst genutzten Immobilien
  • Arbeitgeberansprüche/ Ansprüche des Arbeitskollegen
    Leichte-, mittlere und grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz
  • Aufsichtspflichtverletzung
  • Ausfalldeckung
  • Auslandsaufenthalte
  • Asbestschäden
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Be- und Entladeschäden
  • Berufliche Nebentätigkeiten
  • Berufspraktikum
  • Betankungsschäden
  • Deliktunfähigkeit (z.B. Kinder)
  • Dienstherr der im Haushalt tätigen Personen
  • Diskriminierung
  • Ehrenamt/ Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Elektronischer Datenaustausch/ Internetschäden
  • Erweiterter Vorsorgeschutz
  • Fachpraktischer Unterricht/ Laborarbeiten
  • Fahrräder
  • Ferienjob
  • Feuerregressverzichtsabkommen sollte aufgehoben sein, da überholt
  • Forderungsausfalldeckung
  • Flüssiggastank
  • Gefälligkeitshandlungen/ Schäden aus einem Gefälligkeitsverhältnis
  • Haustiere und gezähmte Kleintiere
  • Heizöltank
  • Hüten fremder Hunde oder Pferde
  • Immobilienbesitz
  • Innovationsgarantie
  • Kautionszahlungen im Ausland
  • Kitesport
  • Kleingebinde
  • Kosten/ Prozesskosten
  • Kraftfahrzeuge (die nicht Kennzeichenpflichtig sind)
  • Kraftfahrzeugversicherung, fremder, privater Fahrzeuge
    • SFR-Verlust (Haftpflicht und Vollkasko) bis 5 Jahre
    • Selbstbeteiligungübernahme
  • Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
  • "Mallorca-Deckung"
  • Mietsachschäden an Immobilien oder Inventar
  • Mitversicherte Personen im selben Haushalt
  • Nachhaftung bei Immobilienbesitz
  • Opferschutz
    • Personenschäden (im Rahmen der Foderungsausfalldeckung)
    • auch bei unbekanntem Schädiger (bis 50.000EUR, nach gesetzlicher Entschädigung!)
  • Photovoltaik- / Solaranlagen
  • Regressansprüche
  • Reiten oder Fahren fremder Pferde/ Fuhrwerke
  • Rückstau des Straßenkanals
  • Schimmelbildung
  • Schlüsselverlust (private und berufl. fremde Schlüssel)
  • Sport
  • Störerhaftung - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
    • Keine Gefährdungshaftung, aber ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch, aufgrund §906 (2) BGB
  • Surfbretter
  • Tagesmutter (Aupair)
  • Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen
  • Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Vermögensschaden
  • Vorsorgeversicherung
  • Waffenbesitz
  • Wasserfahrzeuge
 
 
  • Hüten fremder Hunde oder Pferde
  • Immobilienbesitz
  • Innovationsgarantie
  • Kautionszahlungen im Ausland
  • Kitesport
  • Kleingebinde
  • Kosten/ Prozesskosten
  • Kraftfahrzeuge (die nicht Kennzeichenpflichtig sind)
  • Kraftfahrzeugversicherung, fremder, privater Fahrzeuge
    • SFR-Verlust (Haftpflicht und Vollkasko) bis 5 Jahre
    • Selbstbeteiligungübernahme
  • Leistungsgarantie für GDV-Musterbedingungen
  • "Mallorca-Deckung"
  • Mietsachschäden an Immobilien oder Inventar
  • Mitversicherte Personen im selben Haushalt
  • Nachhaftung bei Immobilienbesitz
  • Opferschutz
    • Personenschäden (im Rahmen der Foderungsausfalldeckung)
    • auch bei unbekanntem Schädiger (bis 50.000EUR, nach gesetzlicher Entschädigung!)
  • Photovoltaik- / Solaranlagen
  • Regressansprüche
  • Reiten oder Fahren fremder Pferde/ Fuhrwerke
  • Rückstau des Straßenkanals
  • Schimmelbildung
  • Schlüsselverlust (private und berufl. fremde Schlüssel)
  • Sport
  • Störerhaftung - Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch
    • Keine Gefährdungshaftung, aber ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch, aufgrund §906 (2) BGB
  • Surfbretter
  • Tagesmutter (Aupair)
  • Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigungen
  • Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
  • Vermögensschaden
  • Vorsorgeversicherung
  • Waffenbesitz
  • Wasserfahrzeuge
 

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle.

Auf den bestmöglichen Versicherungsschutz sollten Sie bei der Privathaftpflichtversicherung nicht verzichten, denn kommt es zu einem Haftpflichtanspruch Dritter, könnten wenige gesparte Euros Sie teuer zu stehen kommen - und schlimmstenfalls zu einer lebenslangen finanziellen Bürde werden.